Die wichtigsten Menschenrechte im Auszug |
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Am 10.12.1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet Artikel 7: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.“ Artikel 22: „Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“ Artikel 23 (1): „Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.“ Artikel 25 (1): „Jeder hat das Recht
auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit
und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung,
Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung
und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf
Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität
oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel
durch unverschuldete Umstände.“ Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte Am 19.12.1966 verabschiedet, bis 2004 von 152 Staaten ratifiziert. Artikel 26: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben
ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. In
dieser Hinsicht hat das Gesetz jede Diskriminierung
zu verbieten und allen Menschen gegen jede Diskriminierung, wie
insbesondere wegen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache,
der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen
oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen
Status, gleichen und wirksamen Schutz zu gewährleisten.“ Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte 1976 verabschiedet, bis 2004 von 149 Staaten ratifiziert. Artikel 12
(1): „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht
eines jeden auf das für ihn erreichbare
Höchstmaß an körperlicher
und geistiger Gesundheit an.“ Artikel 11 (1): „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung (…).“ Artikel 6 (1): „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf Arbeit an, welches das Recht jedes einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfasst, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz dieses Rechts.“ Artikel 7: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen an, durch die insbesondere gewährleistet wird (…) c) gleiche Möglichkeiten für jedermann, in seiner beruflichen Tätigkeit entsprechend aufzusteigen, wobei keine anderen Gesichtspunkte als Beschäftigungsdauer und Befähigung ausschlaggebend sein dürfen (…).“ Artikel 2 (2): „Die Vertragsstaaten verpflichten sich zu gewährleisten,
dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne
Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts,
der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung,
der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt
oder des sonstigen Status ausgeübt werden.“ Quelle: FIAN: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Menschenrechte. Herne, o.J. CEDAW – Konvention zur Eliminierung jeder Form von Diskriminierung der Frau 1979 verabschiedet, bis 2004 von 177 Staaten ratifiziert. Article 12 (1): “States Parties shall take all appropriate measures to eliminate discrimination against women in the field of health care in order to ensure, on a basis of equality of men and women, access to health care services, including those related to family planning.” Article 14 (1): “1. States Parties shall take into account the particular problems faced by rural women and the significant roles which rural women play in the economic survival of their families, including their work in the non-monetized sectors of the economy, and shall take all appropriate measures to ensure the application of the provisions of the present Convention to women in rural areas.” Quelle: http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/text/econvention.htm Quelle zum Stand der Ratifizierungen: http://www.unhchr.ch/pdf/report.pdf
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