Erläuterungen zur Grundsatzerklärung

 
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"Aids is no longer just a disease, it is a Human Rights Issue."

Nelson Mandela
Das Menschenrecht auf Gesundheit

Zurzeit sind laut UNAIDS weltweit 39 Millionen Menschen durch das HI-Virus betroffen, davon 95% in Entwicklungs- und Schwellenländern. Jährlich sterben etwa drei Millionen Menschen an Aids. In den Industrieländern steht Betroffenen eine Therapie zur Verfügung, die den Prozess der zunehmenden Immunschwäche stoppen und die Lebenserwartung wesentlich verlängern kann. Mangelnde Ressourcen für den Gesundheitssektor verhindern bisher einen Einsatz dieser Therapie für mehr als 95% aller Betroffenen in den Entwicklungsländern.
Täglich infizieren sich ca. 15.000 Menschen neu mit HIV, sodass sich die Pandemie immer weiter ausbreitet, obwohl wirksame Methoden zur Vorbeugung bekannt sind. Die Bereitstellung von Basisgesundheitsdiensten, die auch Aids-Behandlung und HIV-Prävention einschließen, ist Teil der Erfüllung der sozialen Menschenrechte.

Bereitstellung der Ressourcen

Bei einer Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS im Juni 2001 wurde beschlossen als neuen Finanzierungsmechanismus einen Global Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria einzurichten. Der Global Fonds ist eine öffentlich-private Partnerschaft, die Finanzmittel aufbringt, managt und verteilt. Der Global Fonds unterstützt Interventionen für Prävention sowie für Behandlung, Betreuung und Unterstützung von Menschen in den am meisten betroffenen Ländern. Gefördert werden länderspezifische Initiativen sowie einfache, rasche und innovative Prozesse zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria.

Für effektive Präventionsmaßnahmen, Behandlung und Betreuung von Menschen mit HIV/Aids sind laut Schätzungen von UNAIDS (September 2003) mehr als 10 Milliarden Euro jährlich notwendig. Ein Drittel der benötigten Ressourcen dafür sollten ärmere Länder aufbringen können. Der Großteil der Finanzierung muss allerdings aus internationalen Quellen kommen.

Österreichs Anteil am Bruttosozialprodukt aller Industrienationen (OECD-Staaten) beträgt etwa 0,9%. Dem entsprechend würde auf Österreich somit ein Betrag von mindestens 45 Millionen Euro jährlich entfallen, um die benötigten Ressourcen aufzubringen. Hierfür müssen schrittweise zusätzliche Mittel im Budget bereitgestellt werden, die nicht zu Lasten bereits laufender Verpflichtungen der Entwicklungszusammenarbeit gehen dürfen.

Die geforderte Summe ist nur ein kleiner Schritt hin zu dem international vereinbarten Ziel, dass die wohlhabenden Industrieländer 0,7% ihres Bruttosozialprodukts für die Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen sollten. Letztendlich kann HIV/AIDS nur im Rahmen einer nachhaltigen Armutsbekämpfung wirksam zurückgedrängt werden.

Fairer Zugang zu Medikamenten

Die antiretrovirale Therapie zögert bei HIV-positiven Menschen den Krankheitsausbruch deutlich hinaus und bekämpft effektiv die Begleiterkrankungen. Medikamente zur Behandlung von HIV/AIDS gehören laut der Weltgesundheitsorganisation zu den „unentbehrlichen Medikamenten“. Sie müssen weltweit jederzeit für alle Menschen zu einem akzeptablen Preis verfügbar sein. Der Zugang zu unentbehrlichen Medikamenten ist ein Menschenrecht.

Traurige Tatsache heute ist, dass 95% der HIV-Positiven keinen Zugang zu Behandlung haben. Mit Jahrestherapiekosten bis zu 10.000 USD war die Behandlung bis zum Jahr 2000 für den Großteil der Menschen unerschwinglich. Massiver öffentlicher Druck und der Wettbewerb zwischen Generika und Markenprodukten haben den Preis inzwischen allerdings auf einen Bruchteil gesenkt.

Derzeit kostet die günstigste Dreifachtherapie 209 USD pro Jahr. Ein Betrag, der zwar noch immer das Jahreseinkommen vieler Menschen in den armen Ländern übersteigt, aber mit Hilfe internationaler Subventionen durchaus finanzierbar ist.

Das TRIPS-Abkommen in der Welthandelsorganisation WTO

Das Welthandelsabkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) setzt die Standards für Patentschutz, auch für Patente auf Medikamente. Im Rahmen des TRIPS Abkommens wird auch eine Reihe von Schutzmechanismen geregelt, mit denen der Patentschutz außer Kraft gesetzt werden kann, um die Gesundheitsinteressen eines Landes nicht zu gefährden.

Auf der 4. Ministerkonferenz der WTO in Doha im Jahre 2001 verabschiedete die Welthandelsorganisation (WTO) die wegweisende “Erklärung zu TRIPS und öffentlicher Gesundheit”. In dieser Erklärung wurde der Vorrang der öffentlichen Gesundheit gegenüber kommerziellen Interessen klar und deutlich anerkannt.

Die Mitgliedsstaaten der WTO verpflichteten sich, das TRIPS-Abkommen so zu auszulegen, dass es dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dient und den Zugang zu Medikamenten für alle Menschen fördert. In den letzten zwei Jahren haben die Industrienationen, allen voran die pharmazeutische Industrie allerdings kontinuierlich versucht, Tragweite und Stärke dieser Erklärung zu schwächen.

Aktionsbündnis HIV/Aids Österreich
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